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Impressum

numeo GmbH

Schwarze Breite 7a
34260 Kaufungen

Fon +49 (0)561 574 333 20
Fax +49 (0)561 574 333 29
info@numeo.de

USt-IdNr. DE 263260603
Registergericht: Amtsgericht Kassel
Registernummer: HRB 17196

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Markus Wegerer

Konzept:
numeo GmbH
numeo.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der numeo GmbH für Verkauf, Vermietung und Veranstaltungsdurchführung

I. Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Auftragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der numeo GmbH und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der numeo GmbH in Anspruch nehmen.
  2. Die Begriffe „Auftrag, Auftraggeber und Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.
  3. Der Auftragserteilung liegt die Abgabe eines Angebotes durch den Auftragnehmer zugrunde. Die Angebote der numeo GmbH sind grundsätzlich freibleibend.
  4. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail steht dem gleich.
  5. Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist das Original der numeo GmbH unverzüglich auf dem Postweg zuzustellen.
  6. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit die numeo GmbH sie schriftlich anerkennt.
II. Lieferfristen, Termine, Verzug
  1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich. Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung muss der Auftragnehmer unverzüglich Kenntnis geben.
  2. Die von der numeo GmbH bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager in Kaufungen. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden seitens der numeo GmbH nicht rechtzeitig versandt werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten der numeo GmbH verursacht werden, wird nicht eingestanden.
  3. Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte der numeo GmbH aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag der numeo GmbH gegenüber in Verzug ist.
  4. Sollte eine Lieferverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eintreten, ist die numeo GmbH berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der numeo GmbH, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten.
  5. Für den Fall, dass die numeo GmbH in Lieferverzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.
III. Preisstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Gefahrenübergang
  1. Alle genannten Preise gelten ab Lager Kaufungen zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kurzfristige Preisänderungen aufgrund von z. B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung, Leistung oder mit Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug.
  3. Werden von der numeo GmbH Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Wechsel oder Scheck fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.
  4. Die numeo GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
  5. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dieser trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  6. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von der numeo GmbH bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Eingehende Zahlungen werden auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers von der numeo GmbH nach Wahl verrechnet. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden.
  8. Kommt der Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist die numeo GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15 % des im Auftrag vereinbarten Preises, sofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich die numeo GmbH vor. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  9. Die numeo GmbH ist berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.
  10. Über Mietkauf oder Abzahlungsgeschäfte sind von der numeo GmbH und dem Auftraggeber gesonderte schriftliche Vereinbarungen zu treffen.
IV. Kauf
  1. Gewährleistung
    Übernimmt der Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine Haftung der numeo GmbH ausgeschlossen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel seitens des Käufers nicht innerhalb von drei Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist die Haftung der numeo GmbH ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet die numeo GmbH solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei begründeter Mängelrüge ist die numeo GmbH befugt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern, oder unter angemessener Wahrnehmung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Mängelansprüche des Käufers entfallen, sofern er der numeo GmbH nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen und er nicht insbesondere die beanstandeten Waren auf Verlangen der numeo GmbH unverzüglich zur Verfügung stellt. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft werden, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für nicht auftragsgemäß gelieferte Ware.
  2. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später zustande gekommenen Aufträgen im Eigentum der numeo GmbH (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die numeo GmbH Miteigentum an der neu entstandenen Ware. Erlischt das Eigentum der numeo GmbH durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Waren im Umfang aller bestehenden Forderungen auf die numeo GmbH. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. Forderungen des Käufers auf den Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die numeo GmbH abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Zur Abtretung der Forderungen auf den Erlös der Vorbehaltsware an Dritte ist der Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die numeo GmbH berechtigt. Sollte die numeo GmbH von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch die numeo GmbH erklärt wird. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht nachkommt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Ware durch Dritte ist die numeo GmbH unverzüglich durch den Käufer zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheit die Gesamtforderung der numeo GmbH gegen den Käufer um mehr als 20 %, so ist die numeo GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.
V. Miete
  1. Mietzeit
    Die Mietzeit wird nach Tagen und Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung ab Lager Kaufungen der numeo GmbH und endet mit dem im Auftrag vereinbartem Zeitpunkt der Rücklieferung. Verzögert sich die Rücklieferung der Mietsache beim Mieter über den im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt hinaus, nimmt die numeo GmbH eine entsprechende Nachberechnung des Mietpreises vor.
  2. Gebrauch der Mietsache
    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie ist in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Mietsache ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Sollte nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart sein, hat der Mieter die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Mietsache. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Mietsachen ohne Beeinträchtigung des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs während der Mietzeit auszutauschen und durch gleichwertige zu ersetzen.
  3. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet gegenüber der numeo GmbH für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter den Wieder- beschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Totalschaden zu vertreten hat oder nicht.
  4. Gewährleistung des Vermieters
    Die numeo GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung der numeo GmbH für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er dazu verpflichtet, Mängel an der Mietsache der numeo GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Der numeo GmbH ist in diesem Fall die Gelegenheit zu geben, den Mangel an der Mietsache zu beheben oder einen Austausch gegen eine andere, gleichwertige Mietsache vorzunehmen. Sollte der Mieter die Nichtanzeige eines Mangels zu vertreten haben oder unterlässt er dies schuldhaft, so tritt sein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Mietvertrag nicht ein. Der Mieter ist verpflichtet, die numeo GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache gegen die numeo GmbH erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der numeo GmbH umfasst insbesondere auch die Kosten, die der numeo GmbH für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen - insbesondere Schäden an anderen Sachen oder Personenschäden - haftet die numeo GmbH nicht. Bei Ausfall der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz oder kann vom Vertrag zurücktreten. Der Schadensersatz beschränkt sich auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung der numeo GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des von der numeo GmbH eingesetzten Personals. Werden Mietsachen ohne Personal der numeo GmbH angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltende Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen.
  5. Rechte Dritter
    Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die numeo GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, zu tragen.
  6. Stornierung Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann die numeo GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
    ab Auftragserteilung 20 % des AW
    bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW
    bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW
    bis 8 Tage vor Mietbeginn 70 % des AW
    bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW
    Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  7. Versicherung
    Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der gemieteten Sache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der numeo GmbH auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Die numeo GmbH kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden die durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Bedarf wird dem Mieter gestattet, die Versicherungspolice in den Geschäftsräumen der numeo GmbH einzusehen.
VI. Schlussbestimmungen
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der numeo GmbH und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der numeo GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.
  5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Die obenstehenden AGB können auch hier als .pdf heruntergeladen werden.


Datenschutzerklärung

1. Allgemeine Hinweise und Informationen

Datenschutz

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